Urheberrecht
Abmahnungen vermeiden
Bei der Gestaltung eigener Internetpräsentationen wird oftmals auf Bilder / Fotos anderer Internetseiten zurückgegriffen. Diese Praxis kann in Konflikt mit dem Urheberrecht führen. Dem Urheberschutz unterliegen neben Bildern auch Programme, Sprach- und Schriftwerke, Filmsequenzen, Pläne, Skizzen usw.. Es ist stets eine Genehmigung des Urhebers einzuholen, wenn Elemente, deren Urheber ein Dritter ist, auf der eigenen Seite veröffentlicht werden sollen. In Deutschland unterliegen alle Werke dem Urheberschutz. Es kommt nicht darauf an, dass durch folgende Symbole: , © oder ® besonders gekennzeichnet sind. Wird ein Urheberrecht verletzt, läuft man Gefahr, vom Inhaber der Rechte abgemahnt zu werden. Regelmäßig sind in solchen Fällen zumindest die Anwaltskosten der Gegenseite zu begleichen.