Personenbezogene Daten
Kontaktdaten
Das Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD), welches auch auf die Landeskirche in Braunschweig und deren Rechtsträger Anwendung findet, regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Bestimmungen des DSG-EKD sind auf die Veröffentlichung personenbezogenen Daten im Internet so anzuwenden, daß eine schriftliche Einwilligung der Inhaber von Adressen vor der Publikation einzuholen ist, sofern es sich nicht um dienstliche Adressen handelt. Private Kontaktdaten von Ehrenamtlichen (Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefon- und Faxnummer) sollen nicht in den Internet-Gemeindebrief aufgenommen werden. Stattdessen kann eine Kontaktmöglichkeit über das Gemeindebüro gegeben werden. Falls eine Veröffentlichung im Internet erfolgen soll, muß vorher die schriftliche Einwilligung der Ehrenamtlichen gemäß § 3a DSG-EKD eingeholt werden. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.
Dienstliche Kontaktdaten von Mtarbeitenden (Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Amts oder Dienstbezeichnung, dienstliche Telefon- und Faxnummer), die in ihrer Tätigkeit Außenkontakt zu Gemeindegliedern oder Dritten haben, können im Internet gemäß § 24 DSG-EKD veröffentlicht werden. Es sollte vorher aber immer in Erwägung gezogen werden, lediglich die Funktion des Mitarbeitenden anstatt des Namens zu veröffentlichen und eine funktionsbezogene E-Mailadresse zu verwenden. Bei Mitarbeitenden ohne Außenkontakt bedarf es vor der Veröffentlichung der Kontaktdaten einer vorherigen Einwilligung des Mitarbeitenden. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.
Amtshandlungen
Bei einer Veröffentlichung von Namen von Gemeindegliedern, ihrer Alters- und Ehejubiläen sowie von kirchlichen Amtshandlungen im Internet bedarf es generell der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Betroffenen in die Bekanntgabe ihrer Daten. Dabei muss auch der konkrete Umfang der veröffentlichten Daten genau festgelegt werden. Ein Widerruf dieser Einwilligung durch die betroffenen Personen ist jederzeit möglich und unbedingt zu beachten.
Aufgrund des aufwendigen Verwaltungsverfahrens sollte man von der Veröffentlichung von Amtshandlung oder Alters- und Ehejubiläen im Internet absehen. Die entsprechende Seite im digitalen Gemeindebrief müssen entfernt werden oder die personenbezogenen Daten geschwärzt werden.