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Gebäude

Regelungen zum Urheberrecht bei Fotos von und in Gebäuden

Außenaufnahmen dürfen ohne Zustimmung des Architekten veröffentlicht werden, wenn die Aufnahme von einer öffentlichen Straße bzw. einem Gehweg und ohne Leiter aufgenommen worden ist. Anders verhält es sich bei Innenaufnahmen. Der Eigentümer kann vereinbaren, ob und wie private und kommerzielle Fotografien angefertigt werden dürfen bzw. ob dafür ein Entgelt zu entrichten ist.

Das Recht, Fotografieren im Rahmen des Hausrechtes zu verbieten, gilt auch für Kirchengebäude, auch wenn sie der Öffentlichkeit prinzipiell zugänglich sind. Wenn darin öffentliche Veranstaltungen stattfinden, dürfen dabei aufgenommene Fotos von der Veranstaltung wiederum ohne Genehmigung publiziert werden. Den Kirchen kommt außerdem das Recht zu, in Kirchen und auf Friedhöfen das Fotografieren zu untersagen.