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Recht

Telemediengesetz: Welche Website ist rein privat?

Das Telemediengesetz bestimmt in § 5 : "Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: den Namen und die Anschrift, ... Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post ..."

Telemedien sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Da ein Dienst geschäftsmäßig sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist in der Rechtsprechung umstritten; somit auch die Frage, ob privat betriebene Websites impressumspflichtig sind.

Quelle: Wikipedia