Goslar. Nach einer langen und kontroversen Debatte hat die braunschweigische Landessynode am Freitag, 29. Mai in Goslar mit großer Mehrheit eine grundlegende Strukturreform der Landeskirche beschlossen. 38 von 46 Synodalen stimmten für ein Gesetz, das die stärkere Zusammenarbeit der Kirchengemeinden in sogenannten Gestaltungsräumen vorsieht. Diese werden von den 13 Propsteien innerhalb ihrer Grenzen eingerichtet und bilden eine neue Grundlage für die Verteilung der Pfarrstellen in der Landeskirche. Sechs Synodale stimmten gegen das Gesetz, zwei enthielten sich. Ziel der Reform ist es, die Gemeindepfarrstellen bis zum Jahr 2020 von derzeit rund 190 auf 170 zurückzuführen und in der Breite der Landeskirche möglichst so zu verteilen, dass alle 389 Gemeinden versorgt sind. Die Pfarrerinnen und Pfarrer sollen künftig stärker im Team zusammenarbeiten.
Die Gesetzesvorlage wurde insbesondere von Synodalen aus den Propsteien Salzgitter-Lebenstedt, Bad Gandersheim und Königslutter in Frage gestellt. Sie gaben der Sorge Ausdruck, dass die Eigenständigkeit und der Einfluss der Kirchengemeinden durch die neuen Regelungen eingeschränkt werden. In der Folge hat die Synode zum Beispiel einen Kompromiss bei der Trägerschaft von Kindertagesstätten beschlossen. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann diese auch künftig bei einer Kirchengemeinde sein. In der Regel aber wird ein neuer Kirchengemeindeverband diese Aufgabe übernehmen, wenn er denn gegründet wird.
Grundsätzlich können die Gemeinden zwischen drei Modellen der Zusammenarbeit wählen: der Fusion, dem Pfarrverband (bzw. Quartier) und dem neuen Kirchengemeindeverband. Die Reform sieht vor allem vor, dass die Pfarrstellen in den Gestaltungsräumen von den Propsteien selbst zugeordnet werden. Das Kontingent der zu verteilenden Stellen wird anhand eines Verteilschlüssels errechnet, der zwei Parameter berücksichtigt: die Mitgliederzahl der Propsteien zu 65 Prozent und den Flächenanteil der Propsteien an der Gesamtfläche der Landeskirche zu 35 Prozent. Auch die Errechnung des Verteilschlüssels wurde in der Beratung der Gesetzvorlage noch einmal kontrovers diskutiert, ohne aber dass Änderungsanträge die notwendige Mehrheit fanden.
Wie Oberlandeskirchenrat Hans-Peter Vollbach, Leiter der Rechtsabteilung, betonte, komme die Neuregelung vor allem der pfarramtlichen Versorgung in den ländlichen Bereichen der Landeskirche zugute. Außerdem schaffe sie eine Planungssicherheit für Gemeinden für die nächsten Jahre. Die neuen Gestaltungsräume sollen mindestens drei und maximal sechs Pfarrstellen umfassen. Vollbach dankte allen Kirchengemeinden und Propsteien, die sich in den vergangenen Monaten kritisch und mit zahlreichen Anregungen zu dem Reformprojekt geäußert haben.

Stellte das Reformprojekt vor: Oberlandeskirchenrat Hans-Peter Vollbach (links). Das Präsidium unter Vorsitz von Synodenpräsident Dr. Peter Abramowski (Mitte) führte durch die Beratungen des Gesetzes.